Regel 9

LIZENZ

Verträge können längstens bis zu 3 Saisons abgeschlossen werden. Siehe dazu im Büro unter Verträge und Konten.

Lizenzantrag: für Amateurvereine (L)= KAT 1

Für die Amateurvereine kann zu jeder Zeit eine Lizenz für den Profibereich beantragt werden. Dabei ist es zwingend, dass als Glaubwürdigkeit der Betrag von 3,50 € für die Championship & League One, bez. 2,75 € für die 3. BL & Regionalliga innerhalb von 2 Wochen überwiesen wird. Nach Erfüllung wird der Amateurverein (KAT 2) in die KAT 1 (L) eingestuft! Damit soll den aufstiegswilligen und ehrlichen Trainern der Weg in den Profibereich erleichtert werden. Die KAT 1 kann der Verein solange nutzen, bis der Verein in den Profibereich aufgestiegen ist. Nach dem Aufstieg erfolgt die normale Einstufung in die KAT 4 und die "Lizenz" berechtigt das du die 1. Saison im Profibereich kostenfrei spielen kannst !

Trainer die einen Lizenzantrag stellen und diesen ab Antragsdatum nicht innerhalb von 2 Wochen einlösen wird ein weiterer Antrag für die laufende Saison verwehrt, außerdem werden dem Verein 5 Punkte abgezogen! Eine Lizenz wird bei einem Vereinswechsel übernommen. Verlässt ein Trainer seinen Verein erlischt die Lizenz. Vereine die in den Amateurbereich absteigen, erhalten automatisch eine Lizenz, wenn der Trainer den Vertrag entsprechend verlängert hat.

Ein Lizenzantrag für die Alpenligen ist derzeit nicht möglich, da es dort keine Profiabteilung gibt.

Trainer die einen freien Verein aus dem Profibereich nach dem 20. Spieltag übernehmen möchten, können selbst entscheiden, ob sie die Saison kostenfrei ohne Gewinnmöglichkeit oder "Normal" zu Ende spielen möchten. Ein Folgevertrag ist erforderlich!

VERTRAGS-LAUFZEITEN

 

Vertrag / Vertragsverlängerung: im Profibereich

Auslaufende Verträge müssen bis zum 20. Spieltag verlängert sein. Trainer die sich nicht zur Vertragsverlängerung melden, werden fristlos gekündigt. Der Verein geht dann auf Trainersuche! Bei sportlich fairer Abmeldung kann die Saison zu Ende gespielt werden, erzielte Gewinne werden dann ausgezahlt. Ein gestellter Antrag auf "Lizenz" oder "Verlängerung" kann innerhalb der 2 Wochenfrist wieder rückgängig gemacht werden, dann bitte rechtzeitig bei der Spielleitung melden.
Anstehende Gewinne können nicht im Voraus verrechnet werden.

Trainer die mit ihrer Mannschaft derzeit einem Abstiegsplatz belegen und nicht wissen ob sie den Vertrag verlängern sollen, bedenken bitte, das bei einer Vertragsverlängerung und einem Abstieg, der Vertrag in eine Lizenz umgewandelt wird. Mit der Lizenz kann bis zum Wiederaufstieg als KAT 1er im Amateurbereich weitergespielt werden.

Bei einem Vereinswechsel kann eine gültige Lizenz von einem Verein auf einen anderen Verein Überschrieben werden.

Bei Auszahlung eines Gewinnguthabens fällt ein Kostenanteil von 2,- € an (Überweisungsgebühren / Porto / Bearbeitung) Bei einer Überweisung in das Ausland sind die Kosten entsprechend höher. Guthaben bis 6,- € werden nur verrechnet! Hinweis: Sollte die Spielleitung das Spiel nicht weiterleiten können, durch Krankheit, Tod, Krieg, oder jetzt nicht vorhersehbare Probleme, verfällt jeglicher Anspruch auf Gewinn oder Guthaben.

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